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  Corona bzw. COVID 19-Pandemie, alt: DSGVO
 

Corona bzw. COVID 19-Pandemie: Einschränkungen und Wichtiges:




 





Über die neue DSGVO (EU)

Stand: 01.05.2018
Hier mein Beitrag zur neuen DSGVO:
... Der Countdown zur Datenschutz-Grundverordnung läuft; ab 25. Mai 2018 sollte man folgende Regeln beachten:
Visitenkarten nur noch unter dem Tisch oder im Dunkeln entgegennehmen. Wer sich dennoch bei der Entgegennahme einer Visitenkarte erwischen lässt: sofort in kleine Stücke reißen und runterschlucken. Die Speicherung personenbezogener Daten im Magen verstößt nach einhelliger Juristenmeinung nicht gegen die DSGVO.

Bei der Entgegennahme eines Anrufs sofort auflegen, wenn der Gesprächspartner seinen Namen nennt. „Ich bins“ oder „Du weißt schon wer“ ist vermutlich erlaubt, ebenso Umschreibungen wie „Bärchen“ oder „Hasi“. Schriftliche Notizen über Namen, Nummern oder Termine konsequent vermeiden - einfach merken! Nach einhelliger Juristenmeinung fällt die Speicherung personenbezogener Daten im Kopf nicht unter die DSGVO.
Beim Fotografieren konsequent alle Motive meiden, auf denen Menschen zu sehen sind. Tierfotos sind auch schön und nach einhelliger juristischer Auffassung haben Tiere (noch) kein Recht auf Privatsphäre. Vorsicht Falle: Tiere vermeiden, die mit einem Menschen in Verbindung gebracht werden könnten, z.B. Nachbars Lumpi.
Eingehende E-Mails ungelesen automatisch weiterleiten an eine regierungsnahe E-Mailadresse, die garantiert nie gelesen wird, zum Beispiel info@bundeskanzleramt.de. Falls es wider Erwarten zur Öffnung kommt - kein Problem: Die Regierung ist die einzige Organisation, die über ein eigenes Justizministerium verfügt.
 
Die Alternative: Weitermachen wie bisher und akzeptieren, dass man ab 25. Mai 2018 ein Leben als Krimineller führt.
 
 
... geklaut weil genial...
Leben am Limit
 
 
 
 
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last update: 11.07.2021 Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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